Jede Volljuristin und jeder Volljurist durchläuft vor seinem zweiten Staatsexamen zum Zwecke der praktischen Ausbildung ein zwei Jahre dauerndes Referendariat.
In Nordrhein-Westfalen werden - mit Ausnahme von Härtefällen und von Bewerbungen mit gesetzlichem Vorrang - grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber aus allen Bundesländern in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anträge eingestellt. Die von den Bewerberinnen und Bewerbern in der ersten juristischen Staatsprüfung erzielte Punktzahl stellt kein Kriterium für die Reihenfolge der Einstellungen dar.
Die Bewerbung um die Einstellung ist an das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber den Vorbereitungsdienst ableisten möchte, zu richten.
Nachfolgend finden Sie Kontaktdaten der Oberlandesgerichte:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
Tel.: +49 211 4971-0
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
Heßlerstr. 53, 59065 Hamm
Tel.: +49 2381 272-0
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln
Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
Tel.: +49 221 7711-0
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
Gesonderte Informationen für Referendare des Landgerichts Düsseldorf
Wer mehr über die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst oder über die Stellung und Ausbildung eines Referendars erfahren möchte, findet die entsprechenden Informationen und Merkblätter für Referendare auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf .
Der Personalrat der Rechtsreferendare beim Landgericht Düsseldorf unterhält eine eigene Homepage .
Merkblätter, allgemeine Informationen, Vordrucke
Hier finden Sie Merkblätter, allgemeine Vordrucke und Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Die Referendargeschäftsstelle beim Landgericht Düsseldorf kann zudem über folgende E-Mail-Adresse kontaktiert werden: referendare@lg-duesseldorf.nrw.de